Schulkonferenz
Aufgaben der Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium einer Schule. Die Aufgaben und Kompetenzen der Schulkonferenz sind im Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg detailliert beschrieben und können im Internet unter diesem Suchbegriff eingesehen werden.
Die Zusammensetzung einer Schulkonferenz ist gesetzlich geregelt. An der Hans-Thoma-Schule setzt sie sich aus 12 Personen zusammen:
- Der Schulleiter, als Vorsitzender der Schulkonferenz
- Der Elternbeiratsvorsitzende, als stellvertretender Vorsitzender der Schulkonferenz
- 5 Mitglieder des Kollegiums (In einer Gesamtlehrerkonferenz gewählt)
- 5 Elternbeiräte (In einer Elternbeiratssitzung gewählt)
Die Aufgaben der Schulkonferenz umfassen unter anderem:
Festlegung der Schulziele und des Schulprogramms
Die Schulkonferenz legt in Zusammenarbeit mit der Schulleitung die Ziele der Schule fest. Hierbei werden die pädagogischen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Beratung und Beschlussfassung über Schulordnungen und Schulregeln
Die Schulkonferenz berät und beschließt Schulordnungen und Schulregeln, die für das Zusammenleben und -arbeiten an der Schule wichtig sind.
Entgegennahme des Jahresberichts der Schulleitung
Die Schulkonferenz nimmt den Jahresbericht der Schulleitung entgegen und diskutiert die wichtigsten Entwicklungen und Ergebnisse des Schuljahres.
Mitwirkung bei der Schulentwicklung
Die Schulkonferenz wirkt bei der Schulentwicklung mit und unterstützt die Schulleitung bei der Umsetzung von Projekten und Initiativen. Sie kann dazu beitragen, dass die Schule zukunftsfähig bleibt.
Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung von Ganztagesangeboten
Die Schulkonferenz berät und beschließt über die Einrichtung von Ganztagesangeboten an der Schule.
Austausch zwischen Eltern, Lehrern und Schulleitung
Die Schulkonferenz dient als Forum für den Austausch zwischen Eltern, Lehrern und Schulleitung. Hier können Probleme und Anliegen besprochen und Lösungen gefunden werden.
Beteiligung an schulischen Entscheidungen
Die Schulkonferenz hat ein Mitbestimmungsrecht bei wichtigen Entscheidungen der Schule, beispielsweise bei der Einführung neuer Lehrpläne oder der Umsetzung von Schulentwicklungsprojekten.
Information der Schulgemeinschaft
Die Schulkonferenz informiert die Schulgemeinschaft über ihre Arbeit und Entscheidungen und sorgt für Transparenz in allen schulischen Angelegenheiten.