Klassenpflegschaft

Klassenpflegschaft = Elternabend

Die Klassenpflegschaft besteht aus den Eltern der Schüler bzw. Schülerinnen und den Lehrern der Klasse.
Die Klassenpflegschaft dient der Pflege enger Verbindungen zwischen Eltern und Schule und hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Eltern und Lehrern in der gemeinsamen Verantwortung für die Erziehung der Jugend zu fördern. Eltern und Lehrer sollen sich in der Klassenpflegschaft gegenseitig beraten sowie Anregungen und Erfahrungen austauschen.

Die Aufgaben und Rechte der Klassenpflegschaft (des Elternabends) sind im § 56 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg detailliert beschrieben.

Die Klassenpflegschaftssitzung dient insbesondere die Unterrichtung und Aussprache über:

  • Entwicklungsstand der Klasse
  • Stundentafel und Unterrichtsveranstaltungen
  • Kriterien und Verfahren zur Leistungsbeurteilung
  • Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie Versetzungsordnung
  • in der Klasse verwendete Lernmittel einschließlich Arbeitsmittel
  • Schullandheimaufenthalte, Schulausflüge, Wandertage
  • grundsätzliche Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz

Außerdem sollen die Lehrer im Rahmen des Möglichen auf Fragen zu besonderen methodischen Problemen und Unterrichtsschwerpunkten zur Verfügung stehen.

Vorsitzender der Klassenpflegschaft ist der Klassenelternvertreter, Stellvertreter ist der Klassenlehrer, bzw. die Klassenlehrerin.
(In der Grundschule übernimmt aber, nach Absprache, häufig der Klassenlehrer, bzw. die Klassenlehrerin das Einladen zu den Elternabenden. Oder es gibt zentrale Termine im Schulfahrplan.)

Die Klassenpflegschaft tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen. Eine Sitzung muss stattfinden, wenn ein Viertel der Eltern, der Klassenlehrer, der Schulleiter oder der Elternbeiratsvorsitzende darum nachsuchen.

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